Jagstjägers - Korthals Griffon

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DIES und DAS

Ausfuhr eines Welpen

Die Ausfuhr in die meisten europäischen Länder ist unproblematisch und kann bereits ab der 8. Woche erfolgen.

Berücksichtigen sollte man, dass in manchen Länder (Schweiz, Österreich) ein Einfuhrverbot von kupierten Hunden besteht.

 

Besondere Einfuhrbestimmungen für England/Irland

Der Welpen benötigt:

  •       EU Heimtierausweis
  •       International lesbarer Mikrochip
  •       Gültige Tollwutimpfung, wobei die Wartezeit nach der 1. Impfung 21 Tage beträgt
  •       Bandwurmbehandlung, welche mindestens 24 bis maximal 120 Stunden vor Einreise gemacht werden muss und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis eingetragen werden muss
  • Hunde die jünger als 3 Monate sind dürfen nicht einreisen
  • Daraus ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf:
  •       Tollwutimpfung ist frühestens 3 Kalendermonate (nicht nur 12 Wochen!) nach der Geburt möglich
  •       Nach der Wartezeit von 21 Tagen kann der Welpe dann ausgeführt werden
  •       24 bis maximal 120 Stunden vor Einreise muss die Bandwurmbehandlung erfolgen und vom Tierarzt bestätigt werden
  •       Somit muss der Welpe ca. 4 Monate beim Züchter bleiben

Quelle: http://www.travel4dogs.de/einreise-england.html

 

Besondere Einfuhrbestimmungen für USA/Canada

Der Welpe benötigt:

-          Eine Abwicklung und Buchung über eine Agentur (z.B. http://www.petair.de am Flughafen Frankfurt) ist sehr ratsam

-          Welpen im Alter unter 12 Wochen dürfen ohne Tollwutimpfung eingeführt werden

-          EU Heimtierausweis

-          International lesbarer Mikrochip

-          vor Abflug muss ein Gesundheitszeugnis vom Tierarzt/Amtstierarzt erstellt werden, hier gibt es für die verschiedenen Länder unterschiedliche Zeitvorgaben!

-          Es muss eine für Flugtransport zugelassene Box der richtigen Größe verwendet werden

Die Angaben sind ohne gewähr und müssen im akuten Fall genau recherchiert werden da sich etwas geändert haben könnte